1. Gesetzliche Haftungsbasis nach HGB

Der Kurierdienst BoteEx arbeitet und haftet streng nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (§§ 407 ff. HGB).

  • Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Frachtführers bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes ist gesetzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) für jedes Kilogramm des beschädigten oder verloren gegangenen Gutes begrenzt (gemäß § 431 HGB).
  • Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine vom Internationalen Währungsfonds definierte Rechnungseinheit, die täglich an den Devisenmärkten umgerechnet wird.

2. Transport- und Betriebshaftpflichtversicherung

Um Ihnen maximalen Schutz zu bieten, verfügt BoteEx über eine umfassende Gewerbliche Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Transportversicherung.

  • Deckungsumfang: Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während des Transports, des Be- und Entladens sowie beim Tragen durch unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden.
  • Voraussetzung: Die Haftungsdeckung greift nur für Schäden, die nachweislich durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unseres Personals entstanden sind.

3. Haftungsausschlüsse (Wann wir nicht haften)

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 427 HGB) ist die Haftung von BoteEx ausgeschlossen, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Umstände zurückzuführen ist:

  • Ungenügende Verpackung: Die Ware wurde vom Kunden nicht transportsicher verpackt (z. B. ungeschützte Glaswaren, fehlende Polsterung bei empfindlichen Möbeln).
  • Natürliche Beschaffenheit: Der Schaden entsteht durch die natürliche Empfindlichkeit der Ware (z. B. Bruchgefahr bei instabilen Konstruktionen, Rost, Verderb).
  • Höhere Gewalt & Unabwendbare Ereignisse: Ereignisse, die der Frachtführer auch bei äußerster Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (z. B. schwere Unfälle durch Fremdverschulden, extreme Wetterkatastrophen).
  • Fehlerhafte Angaben: Falsche oder unvollständige Angaben des Kunden über Gewicht, Abmessungen oder die Empfindlichkeit des Transportgutes.

4. Fristen zur Schadensmeldung (Wichtig!)

Um Schadensansprüche geltend zu machen, müssen gesetzliche Rügefristen eingehalten werden (gemäß § 438 HGB):

  • Offensichtliche Schäden (z. B. Kratzer, Brüche an Möbeln): Diese müssen sofort bei der Übergabe gegenüber dem Fahrer reklamiert, auf dem Übergabeprotokoll schriftlich vermerkt und mit Fotos dokumentiert werden. Nachträgliche Reklamationen für offensichtliche Schäden sind rechtlich ausgeschlossen.
  • Nicht offensichtliche Schäden (verdeckte Schäden): Wenn ein Schaden erst nach dem Auspacken festgestellt wird, muss dieser innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) an uns gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der gesetzliche Haftungsanspruch.

5. Kontakt im Schadensfall

Sollte trotz aller Vorsicht ein Schaden entstanden sein, senden Sie uns bitte umgehend:

  1. Den Kaufbeleg / Wertnachweis des beschädigten Gegenstands.
  2. Fotos des Schadens (Nahaufnahme und Gesamtansicht).
  3. Fotos der Verpackung.

Schreiben Sie uns per E-Mail an  oder kontaktieren Sie uns direkt über WhatsApp. Wir werden den Fall schnellstmöglich prüfen und an unsere Versicherung weiterleiten.