§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, Transporte, Kurierfahrten, Besorgungen und Entsorgungsleistungen, die über den Kurierdienst BoteEx (nachfolgend „Anbieter“) erbracht werden. (2) Vertragspartner des Kunden ist: BoteEx Kurierdienst
Schönebecker Allee 1, 30419 Hannover
Inhaber: [Vorname Nachname] (İşletme Sahibinin Adı Soyadı)
E-Mail:
(3) Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Same-Day-Lieferung, Express-Kurierfahrten, Möbel- und Elektrogerätetransporte, Einkaufsservices, Baumarktlieferungen sowie die fachgerechte Entsorgung von Altmöbeln und Sperrmüll. (2) Der genaue Leistungsumfang sowie der Abhol- und Zustellungsort werden für jeden Auftrag individuell zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart (in der Regel per WhatsApp oder E-Mail). (3) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter (z. B. Subunternehmer) zu bedienen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Anbieters auf der Website oder in Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich. (2) Der Kunde kann eine Anfrage über die bereitgestellten Kontaktwege (WhatsApp, E-Mail oder Telefon) stellen. Diese Anfrage stellt ein unverbindliches Angebot zur Abgabe einer Preisanfrage dar. (3) Der Anbieter prüft die Anfrage und übermittelt dem Kunden ein individuelles Preisangebot (in der Regel direkt via WhatsApp). (4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot per WhatsApp oder E-Mail ausdrücklich bestätigt und der Anbieter den Auftrag final zusagt (Auftragsbestätigung).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung des Transports relevanten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere:
- Genaue Abhol- und Lieferadresse.
- Art, Abmessungen, Gewicht und Besonderheiten des Transportgutes.
- Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten (z. B. Stockwerk, Vorhandensein eines nutzbaren Fahrstuhls, enge Treppenhäuser oder lange Laufwege). (2) Das Transportgut muss vom Kunden transportsicher und transportsicher verpackt bereitgestellt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Verpackungsdienstleistung vereinbart. (3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am Abhol- und Lieferort ausreichend Halte- und Parkmöglichkeiten vorhanden sind (Ggf. Reservierung einer Halteverbotszone). (4) Sollten die Angaben des Kunden unvollständig oder fehlerhaft sein (z. B. fehlender Hinweis auf ein enges Treppenhaus, ein zu kleines Fahrstuhlinnenmaß oder ein höheres Gewicht), ist der Anbieter berechtigt, den Mehraufwand nachträglich in Rechnung zu stellen oder die Durchführung der Leistung zu verweigern, sofern der Transport unmöglich oder unzumutbar ist.
§ 5 Besonderheiten beim Entsorgungsservice
(1) Im Rahmen des Entsorgungsservices übernimmt der Anbieter den Transport von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Renovierungsabfällen zu offiziellen Wertstoffhöfen. (2) Der Kunde versichert, dass das zu entsorgende Gut keine gefährlichen Abfälle oder Sondermüll (z. B. Asbest, Farben, Lacke, Chemikalien, Altöl, Batterien) enthält. (3) Sollte sich während des Transports oder an der Annahmestelle herausstellen, dass es sich um Sondermüll handelt, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Mehrkosten, Schäden und behördlichen Bußgelder.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart:
- In bar direkt vor Ort beim Fahrer nach erfolgreicher Durchführung des Transports.
- Per Echtzeit-Überweisung bei Übergabe der Ware.
- Für registrierte B2B-Kunden auf Rechnung mit dem vereinbarten Zahlungsziel. (3) Bei Einkaufsservices legt der Anbieter den Kaufpreis der Waren im Markt aus. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den exakten Betrag gemäß Kassenbon sowie die vereinbarte Servicegebühr unmittelbar bei Lieferung zu erstatten.
§ 7 Stornierung und Terminverschiebung
(1) Der Kunde kann bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin kostenfrei stornieren oder eine Terminverschiebung anfragen. (2) Bei einer Stornierung oder Verschiebung von weniger als 24 Stunden vor dem Termin behält sich der Anbieter das Recht vor, eine angemessene Ausfallentschädigung für den reservierten Laderaum und die Arbeitszeit in Rechnung zu stellen. (3) Erscheint der Kunde am vereinbarten Termin nicht am Abholort oder ist die Ware nicht abholbereit, und wurde der Termin nicht rechtzeitig storniert, wird dem Kunden der volle vereinbarte Betrag als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
§ 8 Haftung und Versicherung (Haftungsausschluss nach HGB)
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Beschädigung oder dem Verlust des Transportgutes während des Transports gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches (§§ 407 ff. HGB). (2) Die Haftung bei Güterschäden ist gesetzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm des beschädigten oder verloren gegangenen Gutes begrenzt. (3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch ungenügende Verpackung durch den Kunden, höhere Gewalt, unabwendbare Ereignisse oder die natürliche Beschaffenheit des Gutes entstehen. (4) Für andere als Güterschäden (z. B. Schäden am Gebäude oder Treppenhaus während des Tragens) haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. (5) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Schäden am Transportgut oder am Gebäude sofort bei der Übergabe gegenüber dem Fahrer anzuzeigen und schriftlich zu dokumentieren. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
§ 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. (2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz des Anbieters (Hannover). (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).